Jeder Lektor muss für seine Leistungen ein Honorar berechnen. Und da immer auch Belege gefordert sind, muss die Rechnung schriftlich gelegt werden.
Doch dabei sind einige Punkte zu beachten, damit auf der Rechnung nicht nur der Inhalt stimmt, sondern auch die formalen Aspekte ihre Richtigkeit haben.
Es gibt gesetzliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Es gibt Firmen, die behalten eine formal falsche Rechnung einfach stillschweigend ein und warten die Mahnungen ab oder sie senden sie kommentarlos zurück.
Auf folgende Punkte sollten Sie als freiberufler daher achten, wenn Sie die Rechnungen erstellen, wobei zuerst einmal die Kriterien genannt werden, die jede Rechnung enthalten muss.
- Name und Anschrift des Auftraggebers, beziehungsweise des Empfängers der Rechnung
- Name des Projektes und eventuelle Nummer, unter der das Projekt beim Kunden registriert ist
- Betrag der Rechnung
- Spätester Termin für die Zahlung, dabei eventuell Vermerk „ohne Abzug“
- Bankverbindung des Freiberuflers
Nun sind noch die Punkte zu nennen, die erst ab einer Rechnungssumme von 100 Euro einzubringen sind, wobei der Ordnung halber jede Rechnung diese Fakten enthalten sollte – es ist nur nicht gesetzlich vorgeschrieben:
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers, also in den meisten Fällen des Freiberuflers selbst
- Datum der Rechnungserstellung und Datum der Erstellung der Leistung
- Rechnungsnummer (fortlaufend)
- Bezeichnung der erbrachten Leistung
- Zeitpunkt der Auslieferung der Leistung
- Betrag der Rechnung netto
- Umsatzsteuersatz und Betrag der Umsatzsteuer (falls die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt wird)
- Bruttobetrag
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer
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