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Jürgen Busch, Dipl.-Ing.
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Redaktionsbüro Merz-Busch
Telefon: 040 - 55 00 79 97
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| Gesetzliche oder private Krankenversicherung |
Wer sich als freiberuflicher Lektor dafür entschieden hat, einer privaten Krankenversicherung beizutreten – weil er dies möchte oder weil er die Frist für die Antragstellung für die Aufnahme in der freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse versäumt hat – hat nun die Wahl zwischen allen privaten Kassen, die es auf dem Markt gibt.
Die Auswahl ist aber nicht eben einfach, weil jede Kasse mit anderen Dingen wirbt.
Die privaten Krankenkassen bieten ihre Leistungen in Paketen an, die sie fast beliebig zusammenstellen können.
Anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist ein Vergleich der Leistungen kaum möglich bis gänzlich undurchführbar.
Für den Krankenkassen-Vergleich und die spätere Entscheidung, welche Versicherung denn nun gewählt werden sollte, spielen die folgenden Punkte eine wichtige Rolle:
- Es wird zuerst eine Vorauswahl der Kassen getroffen, die als vernünftig eingestuft werden können. Dafür gibt es von den Verbraucherzentralen Vergleichstabellen.
- Mit Hilfe dieser Tariftabellen kann dann entschieden werden, welcher Versicherungsumfang denn überhaupt gewünscht oder benötigt wird. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Tarife zum eigenen Einkommen, zum Gesundheitsstand und zur persönlichen Lebenssituation passen müssen.
- Nun sollte sich der Lektor einige Vergleichsangebote von verschiedenen Versicherern holen. Hier sollten aber nicht nur die Beitragstabellen verglichen werden, sondern es geht um tatsächlich verbindliche Angebote.
Es kann sogar sein, dass die Krankenversicherung die Aufnahme in den Normaltarif komplett verweigert, wenn bestimmte Vorerkrankungen vorhanden sind.
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| Normaltarif oder Basistarif |
Dem Normaltarif, der etwas schlechter zu vergleichen ist, steht der Basistarif gegenüber, der bei fast allen privaten Krankenversicherern die gleichen Leistungen beinhaltet.
Die Aufnahme in diesen Tarif darf niemandem verweigert werden, die privaten Kassen sind dazu verpflichtet, den Antragsteller aufzunehmen.
Das gilt selbst dann, wenn schwere Erkrankungen vorliegen.
Auch ein Risikozuschlag darf nicht vereinbart werden. Jemand, der von dem Normaltarif in den Basistarif wechselt, weil die Risikozuschläge im Normaltarif unbezahlbar geworden sind, muss den Zugang zum Basistarif gewährt bekommen – ohne Zuschläge.
Der Basistarif steht darüber hinaus allen offen, die als Freiberufler arbeitslos geworden sind.
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